Krieg, Unterdrückung und wirtschaftlich prekäre Verhältnisse sind in vielen Teilen der Welt alltäglich geworden – so alltäglich wie es die daraus entstandenen Flüchtlingsströme sind. Bilder von klapprigen Fischerbooten, müden Gesichtern, Geschichten über Unsicherheit und Angst finden sich derzeit in nahezu jedem Medium. Wer nicht mehr will, verlässt seine Heimat, seine Kultur, seine Freunde und Familie. Auch Jugendliche wagen immer öfter allein den Weg in die erhoffte Freiheit, mit Bildern von einer glücklichen und sicheren Zukunft im Kopf.
Gegenwärtig leben zwischen 7.000 und 10.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland.
Ohne Begleitung von Eltern oder Sorgeberechtigten haben sie mithilfe von Schleppern die Flucht geschafft und sind nun vor Ort auf eine qualifizierte und nachhaltige Unterstützung angewiesen.
Bei der Überquerung der Grenzen hat nach § 1 Abs. 1 SGB VIII „jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ und kann in Deutschland somit Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe beziehen.
Dazu gehören insbesondere:
§ 27 ff Hilfe zur Erziehung
§ 33 Vollzeitpflege
§ 35 intensive pädagogische Einzelbetreuung
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 42 Inobhutnahme
Unter diesem Schutz haben unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gegenüber volljährigen Heimatlosen einen größeren Handlungsspielraum sich bis zu ihrem 18. Lebensjahr in Deutschland zu integrieren, die Sprache zu erlernen, eine Schulausbildung zu vollenden, die Chance auf einen Job und so ein Bleiberecht zu erhalten. Wer diese Chance nutzt, kann die unsichere Vergangenheit hinter sich lassen und am Ende die deutsche Staatsbürgerschaft sein eigen nennen.
Dies jedenfalls ist der Traum.